Organe
Brudermeister und Bruderrat (mindestens acht) bestimmen das Wirken der Weinbruderschaft. Sie werden alle drei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt.
Domizil
Raum im Historischen Gebäude der Staatlichen Weinbaudomäne in Oppenheim.
Wahlspruch
Zu feierlichen Anlass:
IN VINO SALVATIO (Der Wein erlöst von dem Bedrängnissen des Lebens)
In weingelöster Runde:
NON VANITAMUS SED HABEMUS (Mer strunze net, mer hunn)
Symbol (siehe oben rechts)
Symbol der 1970 in Oppenheim gegründeten Weinbruderschaft Rheinhessen, ein Sinnbild für „Wein und Kultur“. Die steinerne Maßwerk-Rose der Stiftskirche St. Katharinen in Oppenheim, umrahmt von Rebenblättern und Trauben.
Aufnahme
Auf schriftlichen Antrag, unterstützt von einem Bürgen jeweils zum Frühlingsfest eines Jahres.
Regularien
Die Regularien sind der rechtliche Rahmen, den sich die Weinbruderschaft Rheinhessen für ihre weinkulturelle Arbeit gegeben hat.